Betriebsordnung- gekürzte Version

 MODELLFLUGPLATZ-BETRIEBSORDNUNG
DES MFC SCHÖRFLING
(Version 1.1 - Februar 2022)

 

Geltungsbereich

Diese Modellflugplatz-Betriebsordnung gilt für das gesamte Gelände des Modellflugplatzes, des eingetragenen Vereins Modell‑Flug‑Club Schörfling.

Jede Person, die das Modellflugplatzgelände betritt, hat sich an diese Modellflugplatz-Betriebsordnung zu halten. Die Modellflugplatz-Betriebsordnung, in jeweils gültiger Fassung, ist im Schaukasten am Modellfluggelände öffentlich sichtbar angebracht.

Haftungsausschluss

Das Betreten des Modellflugplatzgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für eventuelle Personen- oder Sachschäden übernimmt weder der MFC Schörfling, noch der Grundeigentümer eine Haftung.

Flugbetrieb

Allgemeines

  1. Die Benützung des Modellflugplatzgeländes, sowie der Flugbetrieb, ist nur den Mitgliedern des MFC Schörfling sowie Gastfliegern (gemäß der Gastflugregelung der gegenständlichen Betriebsordnung) gestattet. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Für einen selbständigen Flugbetrieb sind ein gültiger Kompetenznachweis (Drohnenführerschein) sowie der Nachweis der abgelegten A/B Prüfungen erforderlich. Bis zur Erlangung der A/B Prüfungen ist für das Fliegen die Aufsicht eines Vereinsmitglieds erforderlich.
  2. Modelle sind gemäß gültiger gesetzlicher Bestimmungen, mit der von der Austro Control erworbenen Registrierungsnummer, zu kennzeichnen. Bei unter 18-jährigen Piloten hat die Registrierung bei der Austro Control durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
  3. Es ist ausschließlich der Betrieb von Elektromodellen sowie motorlosen Modellen gestattet.
  4. Betriebszeiten:
  • VOR dem 1. Juni bzw. NACH dem 31. August ist ein Flugbetrieb von 9 Uhr bis Sonnenuntergang gestattet.
  • Von 1. Juni bis 31. August ist ein Flugbetrieb zwischen 9 Uhr und 21 Uhr gestattet.

 

  1. Der Modellflugplatz ist stets sauber zu halten! Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, Rückstände von selbst mitgebrachten Dingen auch wieder zu entfernen bzw. zu entsorgen.
  2. Die Zufahrt zum Modellfluggelände erfolgt über einen landwirtschaftlichen Fahrweg, es gilt Schrittgeschwindigkeit.
    Fahrzeuge müssen ausnahmslos auf dem Parkplatz am östlichen Ende des Fahrwegs abgestellt werden. Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem landwirtschaftlichen Fahrweg ist nicht erlaubt, die Durchfahrt muss für landwirtschaftliche Fahrzeuge jederzeit möglich sein. Der landwirtschaftliche Fahrbetrieb hat stets Vorrang!
  3. Die Mitnahme von Hunden auf das Modellfluggelände ist gem. Vorgabe des Grundstückseigentümers verboten!

 

Sicherheit

  1. Zuseher und Besucher haben sich ausschließlich im Besucherbereich, hinter dem Besuchergeländer, aufzuhalten.
  2. Das Aufrüsten von Modellen hat ausschließlich in der Rüstzone zu erfolgen.
  3. Piloten dürfen nicht auf die Startbahn, wenn Modelle anderer Piloten im Landeanflug sind.
  4. Motormodelle: Diese sind beim Probelauf entsprechend zu sichern, der Propeller zeigt immer zur Piste. Keine Personen im oder unmittelbar vor dem Propellerkreis. Nach der Landung gilt „Motor AUS“ ab Erreichen des Sicherheitsraumes, von dort ist das Modell ohne Verwendung des modelleigenen Antriebes in die Rüstzone zu befördern.
  5. Segelflugzeuge: Nach dem Start im F-Schlepp bzw. nach dem Ausklinken hat der Pilot den Sicherheitsraum aufzusuchen.
  6. Hubschrauber: Diese sind nur mit Elektroantrieb erlaubt. Starts und Landungen haben ausnahmslos auf der Piste zu erfolgen.
  7. Der Flugbetrieb hat in ausreichender Höhe im zulässigen Flugraum zu erfolgen. Der zulässige Flugraum wird im Norden durch die Steinbacherstraße, im Westen durch die Schörflinger Bezirksstraße (Umfahrung Schörfling), im Osten durch die Ortschaft Fantaberg sowie im Süden durch die Sickingerstraße begrenzt.

Die absoluten Flugverbotszonen sind unbedingt einzuhalten. Hierauf ist besonders beim naheliegenden Fußballplatzareal des SK Kammer zu achten! Jede Gefährdung von Personen durch den Flugbetrieb ist unbedingt zu vermeiden!

  1. Der gleichzeitige Betrieb mehrerer Modelle erfordert die Absprache aller Piloten. Die Piloten haben sich stets in Rufweite zueinander aufzuhalten.
  2. Starts und Landungen sind anderen Piloten deutlich hörbar anzukündigen.
  3. Landende Modelle ohne Antrieb (Segelflugzeug, Antriebsdefekt, etc.) haben stets Vorrang!

 

Lärmschutz

  1. Ein Lärmpegel von max. 97dBA - bei Vollgas in 3m Entfernung zum Modell - ist einzuhalten. Für Kontrollmessungen steht ein vereinseigenes Schallmessgerät zur Verfügung. Gegebenenfalls entscheidet eine dreiköpfige Vorstandskommission, durch Begutachtung des subjektiven Lärmpegels im Flug, über die endgültige Flugerlaubnis des jeweiligen Modells. Die Kommission ist berechtigt für nicht entsprechende Modelle ein Flugverbot zu erlassen.
  2. Grundsätzlich ist auf einen lärm- bzw. anrainerschonenden Flugbetrieb zu achten, d.h. lärmerzeugende Manöver wie Hoovern, Torquen etc. sind zu vermeiden. Dies gilt ebenso für den Betrieb von Hubschraubern, bei entsprechenden Manövern. Der Vorstand appelliert in diesem Zusammenhang an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Piloten, behält sich aber auch weitere Einschränkungen vor.

 

Gastflugregelung

  1. Gastflieger sind alle Piloten, welche nicht Vereinsmitglieder des MFC-Schörfling sind und auf dessen Modellflugplatz fliegen.
  2. Die Modellflugplatz-Betriebsordnung gilt in vollem Umfang auch für Gastflieger.
  3. Gastflieger können ausschließlich in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes und nach Nachweis der Identität sowie der Versicherung (gültige Sportlizenz des österr. Aeroclubs) am Flugbetrieb teilnehmen. Das anwesende Vereinsmitglied ist verpflichtet, im Zweifel dem Gastflieger den Flugbetrieb zu untersagen. Ein Nachweis für eine abgelegte A/B Prüfung ist für Gastflieger nicht erforderlich.
  4. Jedes anwesende Vereinsmitglied ist für eine entsprechende Einweisung eines Gastfliegers verantwortlich und hat auf die Einhaltung der Modellflugplatz-Betriebsordnung zu achten. Wird diese nicht eingehalten oder bestehen Bedenken hinsichtlich eines sicheren Flugbetriebs, hat das anwesende Vereinsmitglied umgehend die Einstellung des Flugbetriebs durch den Gastflieger zu veranlassen.
  5. Die Beurteilung der Lautstärke des Modells eines Gastfliegers hat gemäß Punkt “Lärmschutz” der gegenständlichen Modellflugplatz-Betriebsordnung und - sofern kein Schallmessgerät zur Verfügung steht - subjektiv durch das anwesende Vereinsmitglied bzw. Vereinsmitglieder zu erfolgen.

 

 

Die vollständige Betriebsordnung
ist im Schaukasten ersichtlich.